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Die Platzordnung



1.    Mit Betreten des Geländes des Hundeplatzes verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der Platzordnung.

2.    Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport.

3.   Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand und den Ausbildern. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

4.   Die Teilnahme am Unterricht ist nur nach Bestätigung des Vorliegens des Versicherungsnachweises möglich. Ebenfalls muss ein gültiger Impfschutz vorliegen,
      Tollwut ab der 12. Woche.

5.   Hundehaftpflicht und Impfpass sind dem Vorstand bzw. den Ausbildern auf Verlangen vorzulegen.

6.   Jeder Hundeführer haftet für Schäden, die er selbst oder sein Hund verursacht.

7.   Keinen Zutritt für kranke Hunde und Hunde mit Ungezieferbefall.

8.   Im Aufenthaltsbereich um das Vereinshaus herum sind die Hunde angeleint zu führen oder in den entsprechenden Boxen unterzubringen.
      Auf dem Hundeplatz selbst ist diesbezüglich stets Rücksicht auf andere Sportler und Hunde zu nehmen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.

9.   Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen am Kursplatz aufhalten. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden
      insbesondere den in den Boxen oder Zwingern verwahrten, trainierenden oder spielenden Hunden nicht zu nähern. Kinder sind zur eigenen Sicherheit anzuweisen,
      den Anordnungen der Trainer Folge zu leisten. Die Trainingsgeräte dürfen nicht zum Spielen benutzt werden.

10. Das Benutzen der Trainingsgeräte für Kursteilnehmer ist grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Trainers erlaubt.

11. Über die Teilnahme von Gästen entscheidet der Trainer.

12. Der Übungsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig zum Übungsbeginn erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung einer bereits
      abgeschlossenen Übung und melden sich beim Übungsleiter an.

13. Außerhalb der Übungszeiten kann der Hundeplatz in Absprache mit dem Vorstand auf eigene Gefahr genutzt werden.

14. Platzanlage, Geräte, Aufenthalts- und Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln.

15. Der Hundeplatz ist sauber zu halten. Das Lösen der Hunde auf dem Hundeplatz ist möglichst zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen.
      Ein Freilauf (Spiel) des Hundes außerhalb des Trainings ist nur in Anwesenheit des Hundeführers gestattet.  

16. Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes und der Ausbilder können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw.
      den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

17. Die Hundeboxen sind vor, während und nach dem Gebrauch sorgfältig zu verschließen, um Verletzungen zu vermeiden. Sie sind sauber zu halten.

18. Starkzwang-Hilfsmittel wie Stachelhalsbänder, Elektroreizgeräte und dergleichen, sind verboten.


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