Bild "Startseite:logo.jpg"

Die Platzordnung


Platzordnung des Hundefreizeit- und Sportvereins Gadebusch u.U. e.V.

§ 1 Grundsatz

1.  Diese Platzordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, aber auf Grundlage der Vereinssatzung erstellt.
2. Sie regelt die Verpflichtungen, die der Nutzer des dem Verein gehörenden Hundeplatzes mit Beginn der Nutzung eingeht.  
3. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung am 14.03.2026 diese Platzordnung beschlossen.  
4. Die aktuelle Ordnung liegt im Vereinshaus aus und tritt mit Wirkung des Beschlusses in Kraft.

§ 2 Beschlüsse

1. Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport.
2. Mit Betreten des Geländes des Hundeplatzes verpflichtet sich jeder Nutzer zur Einhaltung dieser Platzordnung.
3. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand und den Ausbildern. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
    Bei Zuwiderhandlungen kann der Nutzer des Platzes verwiesen werden.
4. Voraussetzungen für die Teilnahme für Mitglieder und Kursteilnehmer am Unterricht sind:
a. der Nachweis des Versicherungsschutzes (Haftpflicht)
b. der Nachweis eines gültigen Impfschutzes und der Haftpflichtversicherung
    (gem. Vereinssatzung § 6)
5. Auf Verlangen sind die Nachweise der Hundehaftpflichtversicherung und der Impfpass dem Vorstand bzw. den Ausbildern vorzulegen.
6. Jeder Hundeführer haftet für Schäden, die er selbst oder sein Hund fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
7. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen am Kursplatz aufhalten. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden,
    insbesondere den in den Boxen oder Zwingern verwahrten, trainierenden oder spielenden Hunden nicht zu nähern. Kinder sind zur eigenen Sicherheit anzuweisen,
    den Anordnungen der Ausbilder Folge zu leisten. Die Trainingsgeräte dürfen nicht zum Spielen benutzt werden.
8. Kranke Hunde und Hunde mit Ungezieferbefall haben kein Recht auf Zutritt zum Vereinsgelände, insbesondere zum Hundeplatz.
9. Im Aufenthaltsbereich um das Vereinshaus herum sind die Hunde angeleint zu führen oder in den entsprechenden Boxen unterzubringen.
10. Während der Trainingseinheit, ist das Benutzen der Trainingsgeräte für Trainingsteilnehmer grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Ausbilders erlaubt.
11. Über die Teilnahme von Gästen entscheidet der Ausbilder.
12. Der Übungsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Hundeführer, die verspätet zum Übungsbeginn erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung einer bereits
    abgeschlossenen Übung und melden sich beim Ausbilder an.
13. Außerhalb der Trainingszeiten kann der Hundeplatz und die Geräte in Absprache mit dem Vorstand auf eigene Gefahr genutzt werden.
14. Die Platzanlage, Geräte, Aufenthalts- und Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln.
15. Der Hundeplatz ist sauber zu halten. Das Lösen der Hunde auf dem Hundeplatz ist möglichst zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen.
    Ein Freilauf (Spiel) des Hundes außerhalb des Trainings ist nur in Anwesenheit des Hundeführers gestattet.  
16. Die Hundeboxen sind vor, während und nach dem Gebrauch sorgfältig zu verschließen, um Verletzungen zu vermeiden. Sie sind sauber zu halten.
17. Die Anwendung von Starkzwang-Hilfsmitteln wie Stachelhalsbänder, Elektroreizgeräte und dergleichen, sind verboten und können zur Strafanzeige (§ 17 Tierschutzgesetz) führen.
18. Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes und der Ausbilder können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw.
    den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.


Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz